Spachtelarbeiten
Die Verspachtelung von Decken und Wänden wird in 4 Qualitätsstufen aufgeteilt. Abgekürzt werden die Güteklassen mit Q1, Q2, Q3 und Q4.
Als Qualitätskontrolle und um den Aufwand beim Spachteln einschätzen zu können, werden Spachtelarbeiten in vier Stufen eingeteilt. Abgekürzt werden die Güteklassen mit Q1, Q2, Q3 und Q4.

Spachtelarbeiten

Als Qualitätskontrolle und um den Aufwand beim Spachteln einschätzen zu können, werden Spachtelarbeiten in vier Stufen eingeteilt. Dabei definiert Stufe 1 die niedrigste und Stufe 4 die höchste Oberflächengüte. Abgekürzt werden die Güteklassen mit Q1, Q2, Q3 und Q4.
Qualitätsstufe 1
Für Oberflächen, an die keine optischen (dekorativen) Anforderungen gestellt werden, ist eine Grundverspachtelung (Q1) ausreichend.
Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 1 umfasst:
– das Füllen der Stoßfugen der Gipsplatten und
– das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel.
– Überstehendes Spachtelmaterial ist abzustoßen.
Werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind zulässig. Die Grundverspachtelung schließt das Einlegen von Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen) ein, sofern das gewählte Verspachtelungssystem (Spachtelmaterial, Kantenform der Platten) dies vorsieht. Darüber hinaus sind Fugendeckstreifen einzulegen, wenn dies aus konstruktiven Gründen für notwendig erachtet wird.
Qualitätsstufe 2
Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 (Q2) entspricht der Standardverspachtelung und genügt den üblichen Anforderungen an Wand und Deckenflächen. Ziel der Verspachtelung ist es, den Fugenbereich durch stufenlose Übergänge der Plattenoberfläche anzugleichen. Gleiches gilt für Befestigungsmittel, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse.
Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 umfasst:
– die Grundverspachtelung (Q1)
– das Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche.
Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben. Falls erforderlich, sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen.
Wird die Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung) als Grundlage für Wandbekleidungen, Anstriche und Beschichtungen gewählt, sind Abzeichnungen – insbesondere bei Einwirkung von Streiflicht – nicht auszuschließen. Eine Verringerung dieser Effekte ist in Verbindung mit einer Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 (Sonderverspachtelung) zu erreichen.

Qualitätsstufe 3
Werden erhöhte Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche gestellt, sind zusätzliche über Grund und Standardverspachtelung hinausgehende Maßnahmen erforderlich:
Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 umfasst:
– die Standardverspachtelung (Q2) und
– ein breiteres Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial.
Im Bedarfsfall sind die gespachtelten Flächen zu schleifen.
Auch bei der Sonderverspachtelung sind bei Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht völlig auszuschließen und nach VOB/C, DIN 18 350 (künftig DIN 18 340), Nr. 3.1.2 [7] zulässig. Grad und Umfang solcher Abzeichnungen sind jedoch gegenüber der Standardverspachtelung geringer.
Qualitätsstufe 4
Um höchste Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche zu erfüllen, ist eine Vollflächenspachtelung der gesamten Oberfläche auszuführen. Im Unterschied zur
Sonderverspachtelung (Q3) wird dabei die gesamte Kartonoberfläche mit einer durchgehenden Spachtel-/ Putzschicht z.B. Orruzell 2000 Haftspachtel abgedeckt (beachte Hinweise insbesondere zu den erforderlichen Ebenheitstoleranzen).